Niederschrift Nr. 10/2022

 

Sitzung der Gemeindevertretung Bargstall am 16.06.2022 von 19:30 bis 20:45 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Bargstall.

 

Unterbrechungen (von - bis Uhr)

 

Vorsitz:

Löding, Dirk

 

Schriftführung:

Jochintke, Lennart

 

Anwesend waren (stimmberechtigt):

Name

Funktion

Fraktion

Anmerkungen

 

Löding, Dirk

Bürgermeister

KWG Bargstall

 

Groth, Hans-August

 

KWG Bargstall

 

Hinz, Thore

 

KWG Bargstall

 

Ole, Derner

 

KWG Bargstall

 

Rathjen, Thies

2. stellv. Bürgermeister

KWG Bargstall

 

Schönborn-Fedde, Sonja

1. stellv. Bürgermeisterin

KWG Bargstall

 

Speck, Sönke

 

KWG Bargstall

 

 

Zusätzlich waren anwesend (nicht stimmberechtigt):

Name

Funktion

Fraktion

Anmerkungen

 

Stangier, Olaf

Protokollführer

KWG Bargstall

 

Jochintke, Lennart

WB

 

 

 

Entschuldigt abwesend waren (Begründung):

Name

Funktion

Fraktion

Anmerkungen

 

Tybussek, Claudia

WBin

 

 

Beschlussfähigkeit​​ war gegeben war nicht gegeben

 

TAGESORDNUNG:

 

 

öffentlich

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Bericht des Bürgermeisters

3.

Billigung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung Bargstall vom 17.03.2022

4.

interkommunales Mehrzweckgebäude

hier: Sachstandsbericht

5.

Feuerwehrangelegenheiten

6.

Spielplätze in der Gemeinde Bargstall

7.

Photovoltaikanlagen auf Freiflächen

8.

Abwassergebühren

9.

Unterkünfte für Flüchtlinge

10.

Grundsteuerreform

11.

Anträge, Anfragen und Beschwerden

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung Bargstall gegeben ist.

 

 

Gez. Vorsitzender/Vorsitzende                    

 

Gez. Protokollführung

 

 

1.

 

 

Es wurden keine Fragen gestellt.

 

 

 

2.

 

Der Vorsitzende berichtet über folgende Termine:

 

19. März 2022​​- Schietsammeln in Bargstall

23. März 2022​​- Baubesprechung in Bargstall

24. März 2022​​- Amtsausschusssitzung in Hohn (Sonja Schönborn-F.)

06. April 2022​​- Baubesprechung in Bargstall

08. April 2022​​- Fischereigenossenschaft Mitteleider in Erfde

13. April 2022​​- Baubesprechung in Bargstall

13. April 2022​​- Marienhof in Rendsburg

14. April 2022​​- Osterfeuer in Bargstall

20. April 2022​​- Baubesprechung in Bargstall

27. April 2022​​- Baubesprechung in Bargstall

30. April 2022​​- Friedensfeuer in Sophienhamm

08. Mai 2022​​​- Landtagswahl SH im MFG

11. Mai 2022​​​- BGM-Runde in Christiansholm

18. Mai 2022​​​- Baubesprechung in Bargstall

19. Mai 2022​​​- SH Netz-VA in RD (Sonja Schönborn-F.)

21. Mai 2022​​​- Diamantene Hochzeit

24. Mai 2022​​​- Schulausschusssitzung in Hamdorf

30. Mai 2022​​​- Planungen zur Schuleröffnung in Elsdorf

01. Juni 2022​​- Baubesprechung in Bargstall

07. Juni 2022​​- Hauptausschusssitzung in Hohn

11. Juni 2022​​- Besuch der Stadt Brunsbüttel mit AAHH (Schönborn-F.)

14. Juni 2022​​- Arbeitssitzung der GV-Bargstall

15. Juni 2022​​- Verbandsversammlung des AVND in Hennstedt

 

 

 

3.

 

 

Die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung Bargstall vom 17.03.2022 ist allen Gemeindevertreter/innen zugestellt worden.

 

Einwände werden nicht erhoben.

 

Die Niederschrift wird gebilligt.

 

 

 

Beschlussfähigkeit:

Mitgliederzahl (gesetzlich):  7

davon anwesend:

7

Abstimmung:

7 Ja-Stimmen / 0 Nein-Stimmen / 0 Enthaltungen

 

 

 

 

 

4.

interkommunales Mehrzweckgebäude

hier: Sachstandsbericht

 

 

 

 

Der Vorsitzende berichtet über die Steigerung der Gesamtkosten von 830.000,00 € auf ca. 879.000,00 €. Momentan liegt man 6 % über den anfänglich geplanten Baukosten. Das Gebäude wird am 03.09.2022 offiziell eingeweiht.

Der angedachte Einbruchschutz der SH-Netz AG wäre mit 1.200,00 € für 10 Fenstersensoren vergleichsweise teuer. Daher wird vorerst von der Anschaffung Abstand genommen. Evtl. wird eine Überwachungskamera installiert.

 

 

 

 

5.

 

 

Der Vorsitzende erläutert, dass in Schleswig-Holstein momentan keine Fördermittel für einen neue Katastrophensirene vorhanden sind. Daher wird die vorhandene Sirene repariert. Die Kosten werden sich voraussichtlich auf ca. 2.100,00 € zzgl. Kosten für einen Hubwagen belaufen.

Die Löschwasserversorgung am Auweg an der der neuen Aussiedlung wird über einen Brunnen sichergestellt.

 

 

 

 

 

6.

 

 

Der Vorsitzende erläutert die Pläne, einen gemeindlichen Spielplatz errichten zu wollen. Als Standorte stehen eine Fläche am Multifunktionsgebäude und eine Fläche in der Dorfstr. 2 zur Verfügung.

GVin Schönborn-Fedde merkt an, dass die Fläche in der Dorfstr. 2 ein Baugrundstück ist und dieses nicht mehr veräußert werden könnte.

Der Vorsitzende schlägt vor, das Projekt erst nach Abschluss des Multifunktionsgebäudes und Prüfung der Finanzen zu beginnen. Zudem soll eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden, auf welcher die Pläne für beide Standorte vorgestellt werden.

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, das Projekt erst nach Abschluss des Multifunktionsgebäudes und Prüfung der Finanzen zu beginnen. Es sollen Angebote von Spielgeräteherstellern eingeholt werden. Zusätzlich soll eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden, auf welcher die Pläne für beide Standorte vorgestellt werden.

 

 

 

Beschlussfähigkeit:

Mitgliederzahl (gesetzlich):  7

davon anwesend:

7

Abstimmung:

6 Ja-Stimmen / 0 Nein-Stimmen / 1 Enthaltungen

 

 

 

 

 

7.

 

 

 

Sitzungsvorlage:

In zunehmenden Maße wird, bedingt durch die momentan herrschenden Bedingungen und der Absicht, eine Klimaneutralität anzustreben, der Zubau von regenerativen Energien immer mehr in den Fokus gestellt.

Aufgrund der zunehmenden Anfragen für großflächige Photovoltaikanlagen im Außenbereich hat die Landesregierung Schleswig-Holstein einen Erlass zur Umsetzung herausgegeben. (Amtsblatt Schl.-Holst. vom 07.02.2022, S. 118)

In der Handreichung vom 11.02.2022 (in der Anlage beigefügt) werden die Kriterien für die großflächigen Photovoltaikanlagen dargestellt und konkretisiert.

Anlagen sind nach aktuell geltendem Recht immer über eine Bauleitplanung abzusichern. Die Photovoltaikanlagen sind nicht privilegiert im Sinne des § 35 BauGB. Ob der Bundesgesetzgeber diesbezüglich eine Änderung vornimmt, kann derzeit nicht beantwortet werden. (Hinweis: Auch nach einer solchen Aufnahme in den § 35 BauGB kann die Gemeinde von ihrem Planungsrecht Gebrauch machen)

Im Rahmen der notwendigen Bauleitplanung werden für Anlagen mit einer Flächeninanspruchnahme von über 20 ha sogenannte Raumordnungsverfahren (ROV) zwingend. Dies ergibt sich aus dem Landesentwicklungsplan Ziffer 3.4.2 Abs. 5. Im Rahmen dieser Verfahren wiederum wird ein wesentlicher Bestandteil die Erstellung einer Alternativenprüfung in Form eines gemeindeübergreifenden Plankonzeptes erforderlich sein.

Grundlage für ein solches Konzept ist die Erfassung der Konfliktpotentiale, bzw. eine Konfliktanalyse, als gemeindeübergreifendes Plankonzept. Das bedeutet, dass die möglichen Flächenpotentiale nicht nur auf dem jeweiligen Gemeindegebiet betrachtet werden, sondern auch raumgreifend die Nachbarkommunen untersucht werden müssen.

Für die Identifizierung möglicher Potentialflächen ist vom Land Schleswig-Holstein ein Gutachten beauftragt worden. Das Fraunhoferinstitut hat eine Flächenuntersuchung durchgeführt. Die Ergebnisse liegen dem o. g.  Erlass zu Grunde. Die dabei herausgearbeiteten Oberkriterien –geeignet, bedingt geeignet und ungeeignet- geben einen Anhalt für die Potentialflächenfindung. (Geeigneter Flächenanteil im Land Schleswig-Holstein sind demnach etwa 0,4% der Gesamtfläche, bedingt geeignet etwa 53,6% und ungeeignet etwa 46%)

Ähnlich wie aus der bereits bekannten Windenergieflächenplanung sind „harte“ Tabukriterien und „weiche“ Tabukriterien formuliert. In einer Bauleitplanung wird sich die Gemeinde mit diesen Vorgaben auseinandersetzen müssen.

Die weitere Auswahl unter den im Rahmen des Konzeptes ermittelten Potentialflächen erfolgt im Rahmen der Abwägung, die in der Begründung des Bauleitplans nachvollziehbar darzulegen ist. Eine Untersuchung für jedes Vorhaben in isolierter Form kann nicht als Grundlage für die landesplanerische Forderung der möglichst einheitlichen Beschlüsse der beteiligten Nachbarkommunen dienen. Das würde bedeuten, dass bei jeder Planung einer Nachbarkommune eine Beratung zur jeweiligen Fläche der planenden Kommune stattfinden muss.

In der Konsequenz wird man ein Plankonzept vor der entsprechenden Bauleitplanung durchführen müssen. Dieses informelle Verfahren kann durch eine breite öffentliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu einer Konfliktvermeidung beitragen, die Identifizierung, Benennung und Bewertung von Tabukriterien auf breite Basis stellen und die Entscheidungsprozesse vielfach leiten und vereinfachen. Beschlüsse der Gemeindevertretung bleiben unberührt.

Das Planungskonzept soll die Darstellung der Kategorieflächen beinhalten. Eine Stellungnahme der wesentlichen Träger öffentlicher Belange muss durchgeführt werden. Die Abstimmungen im Planungsraum mit den beteiligten Gemeinden ist durchzuführen. Darüber hinaus ist im Rahmen von 2-3öffentlichen Veranstaltungen in geeigneter Form das Plankonzept zu erörtern und die Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen in eine Abwägung einzustellen. Das Konzept ist mit Erläuterung zur Methodik, aller relevanten Abwägungen und deren Ergebnissen in Plan und Text zu erarbeiten und zur Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vorzulegen.  Hierzu gehört auch eine Auseinandersetzung hinsichtlich möglicher Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger an den zu errichtenden Photovoltaikanlagen.

Es ist sinnvoll, dass sich die beteiligten Gemeinden für das übergreifende Plankonzept auf ein Planungsbüro verständigen. Da das Plankonzept vor der Bauleitplanung durchgeführt wird, wird die Gemeinde in Vorleistung gehen müssen. Für die Investoren ergibt sich durch dieses Vorgehen kein Nachteil und die Kosten können über die Vorhabenträger refinanziert werden. Bei der Auswahl des Planungsbüros soll sichergestellt werden, dass eine Befangenheit, hinsichtlich der zu erwartenden Planungen und Vorhabendurchführung, vermieden wird. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf ca. 6.000,-€.

 

 

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung eines Plankonzeptes für die großflächigen Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet als Grundlage für weitere Bebauungspläne.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Planungsbüro vorzuschlagen. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.
3. Die Kosten werden im Nachtragshaushalt bereitgestellt.
4. Das Planungskonzept soll als Handlungsleitfaden für die nachfolgenden Bauleitplanungen berücksichtigt werden.

 

 

Beschlussfähigkeit:

Mitgliederzahl (gesetzlich):  7

davon anwesend:

7

Abstimmung:

5 Ja-Stimmen / 2 Nein-Stimmen / 0 Enthaltungen

 

 

 

 

 

8.

 

 

Der Vorsitzende berichtet, dass laut dem Abwasserverband Norderdithmarschen rund 540 m³ Klärschlamm abgepumpt und verbrannt werden müssen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 118.000,00 €. Hiervon sind 77.000,00 € vorhanden. Der Restbetrag wird auf 56 Bargstaller Haushalte über die nächsten 7 Jahre aufgeteilt. Die monatliche Abgabe erhöht sich von bisher 12,00 € auf nun 15,00 €.

 

Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis.

 

 

 

 

 

9.

 

 

 

Der Vorsitzende berichtet, dass das Amt Hohner Harde gemeinsam mit dem Amt Fockbek 28 Wohncontainer für Flüchtlinge in Fockbek errichten lässt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 900.000,00 €. Diese werden je zur Hälfte von den beiden Ämtern getragen. Die Kosten für die Gemeinde Bargstall belaufen sich auf 8.400,00 €.

 

 

 

 

10.

 

 

Der Vorsitzende berichtet, dass aufgrund der Grundsteuerreform Eigentümer/innen eines Grundstücks verpflichtet sind, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts, bis zum 31.10.2022, beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Die Erklärung ist grundsätzlich elektronisch über Elster abzugeben. In Ausnahmefällen kann diese auch in Papierform abgegeben werden.

GVin Schönborn-Fedde merkt an, dass die Formulare hierfür im Bürgerbüro Fockbek abgeholt werden können.

Eigentümer/innen mehrerer Grundstücke müssen für jedes Grundstück jeweils eine Feststellungserklärung abgeben.

In Schleswig-Holstein wird im Juni 2022 zusätzlich ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung an jeden Haushalt verschickt.

 

 

11.

 

 

Es liegen 2 Anträge zur Nutzung des Multifunktionsgebäudes noch vor der offiziellen Einweihung vor. Der Vorsitzende spricht sich dafür aus, die Nutzung zu genehmigen. Die bauliche Abnahme findet bereits am 20.08.2022 statt.

 

Beschluss:

 

Die Gemeinvertretung beschließt die Nutzung gem. Antrag vor der offiziellen Einweihung zu gestatten.

 

 

Beschlussfähigkeit:

Mitgliederzahl (gesetzlich):  7

davon anwesend:

7

Abstimmung:

7 Ja-Stimmen / 0 Nein-Stimmen / 0 Enthaltungen

 

 

 

 

Es gab eine Anfrage, ob ein Dorffest in diesem Jahr stattfindet. Es entsteht eine kurze Diskussion, da am 03.09.2022 bereits eine größere Feierlichkeit bevorsteht.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass es 2022 kein Dorffest in der Gemeinde Bargstall geben soll. Die Einweihungsfeier findet wie geplant am 03.09.2022 statt und beginnt um 14:00 Uhr.

 

 

Beschlussfähigkeit:

Mitgliederzahl (gesetzlich):  7

davon anwesend:

7

Abstimmung:

7 Ja-Stimmen / 0 Nein-Stimmen / 0 Enthaltungen

 

 

 

 

Die Seniorentour 2022 findet voraussichtlich im Juli statt. Die Teilnehmer/innen werden in den Gemeinden Sophienhamm und Bargstall mit dem Bus abgeholt. Bürgermeister Jörg Butenschön hat eine Kanalfahrt bei Kaffee und Kuchen mit anschließendem Besuch der Brückenterrassen geplant. Die Einladungen werden in den nächsten Wochen an die entsprechenden Haushalte verschickt.

   
© Gemeinde Bargstall